Willkommen beim Blick in unsere Praxis

  

Liebe Besucher unserer Website, herzlich willkommen! Wir betreiben eine Praxis für Allgemeinmedizin und betreuen Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen.

 

Die Coronavirus – Pandemie erfordert organisatorische Maßnahmen zu Ihrem Schutz!

  • Unbedingt vor einem Ordinationsbesuch telefonisch einen Termin vereinbaren!
  • Beim Aufsuchen der Ordination Termin genau einhalten und eine FFP2-Maske tragen!
  • Möglichkeit von Telefon-Ordination (z.B. zur Ausstellung von Dauer-Rezepten) oder Video-Sprechstunde nutzen!
  • Bei Verdacht einer Coronavirus-Infektion (z.B. Halsschmerzen, Husten und Fieber, Geruchs-/Geschmacksstörung, Kurzatmigkeit, Kontakt mit COVID-Kranken) zuhause bleiben und telefonische Kontaktaufnahme! 

BEHANDLUNG OHNE AUFSCHUB
Wir wollen allen Personen am selben Tag, an dem sie ärztliche Hilfe brauchen und suchen, die Möglichkeit zur Behandlung geben.

                       

WENN NÖTIG AUCH ZUHAUSE
Bei bettlägrigen Patienten oder solchen, die krankheitsbedingt unsere Ordination nicht aufsuchen können, bieten wir auch Hausbesuche an.

 

VERKÜRZEN SIE IHRE WARTEZEIT
Eine Terminvereinbarung ist wegen der Corona-Pandemie derzeit unbedingt notwendig. Bei akuten  Erkrankungen  und spontanen Arztbesuchen ist auch eine kurzfristige, telefonische Anmeldung am gewünschten Behandlungstag möglich. Sie verkürzt nicht nur die Wartezeit, sondern verhindert auch größere Menschenansammlungen und damit die Gefahr der Übertragung von Krankheitskeimen.

 

Für "Gesundenuntersuchungen", sportärztliche Untersuchungen, Patientenverfügungen, ärztliche Zeugnisse gem. Erwachsenenschutzgesetz, Lebensversicherungsuntersuchungen ist ebenfalls eine Terminvereinbarung notwendig. 

 

Hausbesuche sollten möglichst am Vormittag angefordert werden.

 

WIR SIND SEIT 1.1.2022 EINE WAHLARZTORDINATION

Das bedeutet, dass wir keine direkte Abrechnungsmöglichkeit mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern (Krankenkassen) haben. Sie erhalten für die Inanspruchnahme unserer Leistungen eine Honorarnote, die Sie nach der Bezahlung zum Rückersatz bei der jeweiligen Krankenkasse oder einer privaten Versicherung einreichen können.

 

Die Praxisabläufe - auch Rezeptanforderungen oder Überweisungen betreffend - bleiben unverändert.

 

Für Patientinnen und Patienten der KUF (Tiroler Kranken- und Unfallfürsorge) ergeben sich keine Änderungen im gewohnten Ablauf.